Beratung in der Gemeinschaftsverpflegung muss sich rechnen!

Beratung in der Gemeinschaftsverpflegung muss sich rechnenEin mittlerweile sehr verbreiteter Diskussionspunkt vieler unserer potentiellen Kunden ist das Thema der Vergütung für Beratungsleistungen. Häufig ist das Geld für fehlende Neuerungen wie Speisenverteilsysteme, Warenwirtschafts-
systeme und Dienstpläne nicht (mehr) vorhanden. So erübrigt sich zumeist die Überlegung: “Wie beauftragen und bezahlen wir einen unabhängigen externen Berater?“

Welches Konzept erscheint für den Kunden von morgen noch umsetzbar?

Der Kostendruck steigt auf Grund immer neuer Vorgaben und zwingend notwendiger Investitionen stetig weiter. Somit sind in vielen Einrichtungen keine Mittel mehr für externe Hilfe und kompetente Beratung, welche doch mittlerweile mehr als ratsam wären, vorhanden.

„Also am besten Umsonst!“ Ja, dies ist sicherlich nachzuvollziehen, jedoch sollte hier die Win-Win Situation auf beiden Seiten ausgewogen sein. Um auch weiterhin eine guten Job auf dem Markt zu gewährleisten, haben wir daher folgendes  Konzept aufgestellt:

„Beratung und Bezahlung nach Einsparpotential“

Leistungen werden erst nach der Umsetzung zur Zahlung fällig. Das heißt, erst nach erzielten Einsparungen beim Kunden werden die Zahlungen in Höhe der vereinbarten 50 % fällig.

Dieses Konzept beinhaltet:

  • Gemeinsame Definition der Ziele
  • Darstellung der zukünftigen Einsparpotentiale
  • Freigabe durch die GF-Leitung
  • Beginn der Umsetzung
  • Ãœbergabe (nach Konzept) an das eigene Küchenteam

Haben Sie Fragen zum neuen Vergütungskonzept „Beratung und Bezahlung nach Einsparpotential“, dann rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

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